Am 30. Juni 2022, also in 37 Tagen ab heute, endet die Frist für den Digitalzuschuss NRW.
Noch bis zum 30.06.2022 können Sie Ihren Antrag für eine 2.000€ Förderung stellen. Berechtigt sind alle Unternehmen in den Branche Einzelhandel, Gastronomie oder Tourismus mit einer maximalen Mitarbeiteranzahl von 49 Personen.
Diese Förderung hat keinen Haken und muss nicht zurückgezahlt werden. Leider haben einige Unternehmer diese Erfahrung mit der Corona-Soforthilfe machen müssen. Hier ist es nicht so!
Der Digitalzuschuss NRW fördert Maßnahmen zur Digitalisierung im Handel und der Gastronomie/Tourismus. Der Antrag muss bis 30.06.2022 bei dem Förderer eingehen.
Gefördert wird unter anderem:
- Erstellung neuer Internetseiten oder Überarbeitung alter Internetseiten wie Neugestaltung, Relaunch, Handytauglichkeit (Responsive Design)
- Social-Media-Strategie und Hilfe bei dem Aufbau von Social-Media
- Suchmaschinenoptimierung (Google-Optimierung)
- Online-Marketing (Webshops, Amazon FBA, EBAY)
- Digitales Marketing wie u.a. Displays am POS
Durch die Förderung ist es Unternehmen in NRW möglich, zum Beispiel eine Internetseite für bis zu 2.000€ zu erhalten.
So ist der Ablauf:
- Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten und erhalten Sie alle Informationen direkt von uns als Ihr persönlicher Digital-Coach.
- Sie erhalten von uns ein umfassendes Angebot als Grundlage für das Vorhaben.
- Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle – keine Sorge: wir helfen Ihnen dabei!
- Sofern der Antrag genehmigt ist, haben wir 2 Monate Zeit zur Umsetzung des Vorhabens. In dieser Zeit werden wir aktiv, stellen Ihnen die Rechnung und Sie beantragen die Auszahlung der Förderung.
Sie haben kein Risiko, da jeglicher Arbeitseinsatz von uns erst mit verbindlicher Zusage der Förderung erfolgt.
Sie haben weitere Fragen? In diesem Video erkläre ich noch einige Themen rund um diese Förderung.
Bitte rufen Sie direkt an, da die Zeit für diese Förderung abläuft: 02951/976210