Die TTDSG kommt am 1.12.2021: Datenschutz und Cookienutzung wird deutlicher

Das neue Gesetz wird am 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Es enthält einige Neuerungen und Klarstellungen, die für Unternehmer, Website-Betreiber und Agenturen besonders wichtig sind: Ab diesem Datum ist im Gesetz klar geregelt, dass eine Einwilligung erteilt werden muss, bevor Cookies oder Tracking-Dienste personenbezogene Daten von Kunden speichern dürfen; noch nie war der Schutz der Privatsphäre so gut wie jetzt!

Auf was müssen Webseitenbetreiber jetzt achten?

Spätestens jetzt sollten alle Website-Betreiber und Agenturen ein Cookie-Einwilligungstool verwenden, um die Zustimmung der Kunden einzuholen. Denn seit dem 1.1.2020 ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dass Nutzer vor der Installation jeglicher Art von Cookies auf ihrem Gerät oder in den Browsereinstellungen von Websites, die sie besuchen, ihre Zustimmung erteilen müssen, wenn sie bei Registrierungsprozessen direkt danach gefragt werden, wenn es um persönliche Daten wie Altersangaben geht

Eine Ausnahme: Für technisch notwendige Cookies ist keine Zustimmung erforderlich. Dies sind alle normalen, standardmäßigen Cookies, die wir auf Websites verwenden und die dazu dienen, unsere Website effektiv zu betreiben, ohne die wir keine Funktionen bereitstellen können, wie z. B. sitzungs- oder zahlungsbezogene Cookies (um Einkäufe zu erleichtern), aber auch solche, die uns die Erlaubnis erteilen, wie z. B. personalisierte Einstellungen, wenn Sie sich für ein Werbeprogramm eines Werbetreibenden entschieden haben – es ist jedoch wichtig zu beachten, dass immer eine Zustimmung erforderlich ist; dies bedeutet, dass Sie Ihr Einverständnis geben müssen, indem Sie auf “Ich stimme zu” klicken, bevor Daten, die über diese Methoden gesammelt werden, Informationen über Sie selbst senden können.

Es ist bekannt, dass das die TTDSG auf viele Fragen keine hilfreichen Antworten gibt. In den letzten Monaten gab es jedoch verschiedene Erklärungen und Warnungen von Datenschutzbehörden, die uns sagen, was wir für unsere Websites brauchen: Cookie-Banner, die dafür sorgen, dass die Nutzer genau wissen, wie sie die Website nutzen können, und dass sie die Datenschutzerklärung oder andere rechtliche Hinweise in aller Ruhe im Browser selbst lesen können, ohne dass sie während des Lesens weg navigieren müssen

Es ist wichtig, bei der Entwicklung von Websites mit aufdringlichen Werbetechniken wie Popups (die manchmal zusammen mit Werbebannern erscheinen können) sicherzustellen, dass diese Ablenkungen von den Besuchern leicht entfernt werden können.

  1. Bis Ihr Besucher seine Einwilligung erteilt, müssen Sie Cookies auch tatsächlich technisch deaktivieren.
  2. Ihr Nutzer muss die Einwilligung aktiv setzen. Eine Checkbox darf nicht vorausgewählt sein.
  3. Es muss einen „Annehmen“ und einen „Ablehnen“-Button geben. Diese müssen gleichwertig sein, also es darf nicht etwas eine extra Seite auf einer tieferen Ebene geben, über die der Nutzer die Cookies erst ablehnen kann.
  4. Der Zustimmen-Button darf nicht hervorgehoben sein, z.B. durch eine grellere Farbe.
  5. Sie müssen den Nutzer umfassend informieren. Dazu gehören:
    – Zwecke der einzelnen Tools
    – Anzahl der Anbieter und Tools
    – Sitz des Anbieters, falls dieser außerhalb der EU liegt.