Sicherheit
Die Themen Sicherheit und Datenschutz werden in der digitalen Welt oft vernachlässigt. Warum Sie das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, erklären die folgenden Zahlen.
kann das bussgeld betragen,
wenn das impressum fehlerhaft ist
Strafzahlungen gab es seit
einführung der dsgvo
Allgemeines zum Impressum
Wozu dient ein Impressum eigentlich?
In erster Linie erfüllt es die Pflicht der Selbstkundgabe eines Webseitenbetreibers. So wird dem Nutzer einer Seite ermöglicht, schnell und einfach zu erkennen, wer die Seite verwaltet.
Ein Impressum, auch Anbierterkennzeichnung genannt, wird immer dann benötigt, wenn es sich nicht um eine rein private und nicht kommerzielle Seite handelt.
Die Pflicht ein Impressum eribt sich aus den Paragraphen §5 des Telemediengesetz (TMG) sowie im § 55 des Rundfunkstaatsvertages.
Was sind die Pflichtangaben eines Impressums?
Viele schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, sobald Sie sich mit den rechtlichen Anforderungen der Anbieterkennzeichnung auseinandersetzen. Ein Impressum klingt bürokratisch und erinnert an endlos wirkende Texte im Juristendeutsch.
Ganz im Gegenteil zu dieser Annahme ist ein Impressum zu erstellen nicht schwer oder gar kompliziert wenn Sie folgende Punkte beachten:
Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum von jeder Unterseite aus erreichbar ist. Sie können die Impressumsseite zum Beispiel direkt in Ihrer Navigation einbauen oder fest im sogenannten „Footer“. Damit gewährleisten Sie, dass der Benutzer Ihrer Internetseite immer Zugang zu Ihren Pflichtangaben hat.
Neben diesem einfach umsetzbaren Punkt muss Ihr Impressum immer folgende Daten beinhalten:
• Name, Vorname und Anschrift des Seitenbetreibers.
• E-Mail-Adresse, Telefon- und ggf. Faxnummer
• Die Rechtform des Unternehmens
• Wer das unternehmen vertritt
• Registereintrag
• Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden).
Freiberufler wie Anwälte oder Notare müssen darüber hinaus auch die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie die zugehörige Kammer angeben und wo Ihnen Ihre Bezeichnung verliehen wurde.
Allgemeines zur Datenschutzerklärung
Im Gegenteil zum Impressum muss prinzipiell jeder Webseitenbetreiber eine ordentliche Datenschutzerklärung.
Warum? Weil fast jeder, der sich im Internet mit eigener Seite präsentiert auch personenbezogene Daten erhebt.
Die Datenschutzerklärung beinhaltet unter anderem, welche Daten von einem Homepagebesitzer erhoben werden, wie er diese Daten sammelt, sie verarbeitet und ob Sie an Dritte weitergegeben werden.
Was muss eine Datenschutzerklärung enthalten?
Die Datenschutzerklärung muss den Seitennutzer über den Zweck, Umfang und die Art der personenbezogenen Daten informieren.
Dazuzählen mitunter ein Hinweis darauf, wie Plugins verwendet werden (bspw. der Facebook Like-Button) oder wie die IP-Adresse des Webseitenbesuchers erfasst wird.
Da ein Kontaktfomular grundsätzlich personenenbezogene Daten erhebt, muss die Handhabung mit diesen Daten ebenfalls erklärt werden.
Die meisten professionellen Webseiten nutzen Analyse-Tools wie Google Analytics, sowie Targetingtools. Die Nutzung solcher Tools muss grundsätzlich in der Datenschutzerklärung erläutert werden.
Sicherlich ist auch die Nutzung von Cookies in der Erklärung aufzuzeigen.
Grundsätzlich gilt: Umso mehr Dienste auf einer Webseite verwendet werden, die personenbezogene Daten erfassen, umso umfassender wird auch die Datenschutzerklärung.
Anforderungen an die Datenschutzerklärung
Wir haben für Sie eine Auflistung erstellt, welche Punkte Ihre Datenschutzerklärung erfüllen muss:
Die Datenschutzerklärung muss
• schnell zu finden sein,
• in klarer, verständlicher Sprache,
• transparent und präzise sein.
Des Weiteren sollten
• Name, Anschrift des Verantwortlichen,
• der Datenschutzbeauftragte,
• Zweck und Rechtsgrundlage der Erklärung,
• Empfänger der verarbeiteten Daten,
• Informationen zur Übermittlung der Daten,
• die Dauer der Datenspeicherung
• das Recht auf Speicherung, Löschung und
• der Widerspruch und das Beschwerderecht,
• ein Hinweis zu Cookies sowie
• die eingesetzten Plugins und Analysesoftware
enthalten sein.