Jetzt die Schwarze Liste erhalten
Die Schwarze Liste ist ein Anhang zu §3 Abs. 3 des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und beschreibt Handlungen die es leider zu oft schon gab. Durch die Gesetzesverankerung in §3 Abs. 3 UWG gelten diese Handlungen als Tatbestand des unlauteren Verhaltens und können direkt und ohne Umweg abgemahnt werden.
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Anlage zu § 3 Abs. 3 – Kostenfrei
Hier können Sie direkt Ihre kostenfreie Kopie der Schwarzen Liste, inkl. unserer “Übersetzung” wie die einzelnen Positionen zu verstehen sind.
Keine Angst vor Abmahnungen
Gehen Sie auf Nummer sicher indem Sie sich an unsere Liste halten. in 30 Punkten klärt der Gesetzgeber mit unseren Anmerkungen auf, was als Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs angesehen wird und was Sie somit dringlichst vermeiden müssen.
Direkt per E-Mail in dein Postfach
Einfach ausfüllen und wir senden dir deine persönliche Kopie der Schwarzen Liste inkl. unserer Anmerkungen zu den Gesetzestexten.