Bis Juni 2021: 90% Förderung auf Web-Projekte erhalten!
Durch das Bundesministerium der Finanzen erhalten Sie, sofern Sie von der Corona-Krise betroffen sind, eine Förderung in Höhe von 90% der Ausgaben und Umsätze für die Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation während und nach der Corona-Krise. Durch dieses Programm können Sie Subventionen durch das EU-Beihilfegesetz direkt vom Bundesministerium der Finanzen erhalten.
Jetzt anrufenDie Abwicklung erfolgt sehr einfach und ohne vorhergehenden Antrag über Ihren Steuerberater. Eine Auszahlung ist garantiert, sofern Sie die Unterstützungsbedingungen für die Überbrückungshilfe III erfüllen. Die Förderung muss nicht zurück gezahlt werden!
Überbrückungshilfe 3
Wenn Sie als Unternehmen 70% oder mehr Umsatzrückgang im Vergleich zum aktuellen Monat in 2019 haben und in einer Branche arbeiten, die von der Laden-Schließung durch den Corona bedingten Lockdown betroffen sind, haben Sie Anspruch auf die Überbrückungshilfe 3 der Bundesregierung.
In der Pressemeldung des Bundesministerium der Finanzen erfahren Sie alle Informationen aus erster Hand:
Diese Information liegt in der Regel auch Ihrem Steuerberater vor!
In dem Fragenkatalog des Bundesministerium der Finanzen finden Sie alle Antworten:
Webseite des BMF – FAQ BereichWebseite mit 90% Rabatt erhalten
Beginnen Sie jetzt sofort mit Ihrem ersten Schritt und kontaktieren Sie uns für ein individuelles und unverbindliches Beratungsgespräch.